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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1993 - 10 E 272/93   

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https://dejure.org/1993,9357
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1993 - 10 E 272/93 (https://dejure.org/1993,9357)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.08.1993 - 10 E 272/93 (https://dejure.org/1993,9357)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. August 1993 - 10 E 272/93 (https://dejure.org/1993,9357)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendige Beiladung ; Öffentlich-rechtlicher Nachbarstreit ; Hauptsacheverfahren; Beigeladener Bauherr; Vollstreckungsverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 14.08.2018 - 22 C 18.583

    Luftreinhalteplan München - Zwangsgeld gegen Behörde

    Der Verwaltungsgerichtshof hat davon abgesehen, die vom Verwaltungsgericht am 23. November 2017 im Verfahren M 19 X 17.5464 und am 9. Januar 2018 in der Sache M 19 X 18.130 erlassenen Beiladungsbeschlüsse aufzuheben, obwohl die Einbeziehung der Beigeladenen in die vorliegenden Vollstreckungsverfahren weder gemäß § 65 Abs. 2 VwGO notwendig war noch durch den Ausgang dieser Verfahren rechtliche Interessen der Beigeladenen im Sinn von § 65 Abs. 1 VwGO berührt werden können (vgl. OVG NRW, B.v. 31.8.1993 - 10 E 272/93 - NVwZ-RR 1994, 121; Pietzner/Möller in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 172 Rn. 39; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 167 Rn. 9).

    Denn Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens nach § 172 VwGO bildet allein die Frage, ob die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, ob der Vollstreckungsschuldner insbesondere dem Rechtsbefehl, der sich aus dem gegen ihn gerichteten vollstreckbaren Titel ergibt, grundlos nicht nachgekommen ist (ähnlich OVG NRW, B.v. 31.8.1993 - 10 E 272/93 - NVwZ-RR 1994, 121).

    Sollte der Vollstreckungsschuldner in Erfüllung des zu vollstreckenden Titels Handlungen vornehmen, die mit einer Verletzung subjektiver Rechte des Dritten einhergehen, ohne dass sich bereits aus der auch dem Dritten gegenüber wirksamen Rechtskraft des Vollstreckungstitels ergibt, dass letzterer sie hinzunehmen hat (weil der Vollstreckungsschuldner z.B. einen überobligatorischen oder unverhältnismäßigen Eingriff in den Rechtskreis des Dritten vornimmt), so steht es ihm unbenommen, gegen derartige Umsetzungsakte um gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen (OVG NRW, B.v. 31.8.1993 - 10 E 272/93 - NVwZ-RR 1994, 121/122).

  • VG Frankfurt/Main, 14.06.2011 - 8 N 1589/11

    Zwangsgeld gegen die Behörde gemäß § 172 VwGO

    Zwar wird vertreten, dass das Vollstreckungsverfahren entsprechend seinem Charakter als "gerichtliches Ergänzungsverfahren" generell einer Beiladung Dritter nicht zugänglich sei (Redeker, a.a.O., Rn. 5; Bader, a.a.O., Rn. 9 u. § 167 Rn. 3; offengelassen von OVG NRW, B. v. 31.08.1993 - 10 E 272/93 -, juris), jedoch werden jedenfalls rechtliche Interessen des Dritten i.S.d. § 65 Abs. 1 VwGO berührt, so dass eine sogenannte einfache Beiladung sinnvoll ist.
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